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Wie Langen Feuerungsbau sich vor Zahlungsausfällen schützt

Langen Feuerungsbau GmbH

Factoring ist bereits seit Jahrzehnten bei vielen Unternehmen gang und gäbe und ähnlich dem Trend zum Leasing aus dem modernen Wirtschaftsleben kaum noch wegzudenken. Auch im Stahlbau hat Factoring derzeit durchaus seine Berechtigung, das beweist Langen Feuerungsbau. Das Stahlbauunternehmen aus Duisburg-Rheinhausen setzt als Hersteller von feuerfesten Spezialtüren für die Bereiche Energiewirtschaft, Verbrennungsanlagen und Müllverbrennung auf die Kooperation mit einer Factoringbank und beweist damit, dass es das Thema Liquiditätssicherung sehr ernst nimmt. Factoring funktioniert folgendermaßen: Das Unternehmen verkauft seine offenen Forderungen gegen Kunden an eine Factoringbank, die den Forderungsbetrag innerhalb weniger Tage nach Einreichen der Rechnung überweist und zugleich die Forderung an den Kunden „übernimmt“. So wird die die Liquidität des Lieferanten gesteigert.

In Krisenzeiten mit Factoring die eigene Liquidität sichern

„Factoring ist derzeit ein Thema, das viele Unternehmen betrifft, da es sehr viele Herabstufungen der Kreditwürdigkeit durch Banken und Kreditversicherer gibt. Das zeigt, dass mehr Firmen von der aktuellen Krisensituation betroffen sind als man vielleicht vermuten würde und dass man sehr genau auf die Kreditwürdigkeit eines Kunden achten muss“, berichtet Geschäftsführerin Anja Vogt. Und Mit-Geschäftsführer und Betriebsleiter Karsten Vogt ergänzt: „Factoring hat für uns einen großen Vorteil: Wenn wir bei der Factoringbank das individuelle Kreditlimit für neue Kunden abfragen und die Factoringbank das Limit bewilligt, dann ist die Zahlung bis zu diesem Limit auch versichert. Dass wir die Zahlungsfähigkeit unserer Geschäftspartner so ernst nehmen, gibt uns und unseren Kunden Sicherheit. Im Zweifelsfall bestehen wir auf Vorkasse oder einer 50-prozentigen Anzahlung und 50-prozentiger Restzahlung bei Lieferbereitstellung“. Das hat für Langen Feuerungsbau den Vorteil, dass das Unternehmen keine Zahlungsausfälle bei der Bereitstellung von Bestellungen fürchten muss, da bei Zahlungsunfähigkeit die Ware einbehalten werden kann. „Da es sich in 90 Prozent der Fälle um Standardprodukte handelt, können wir diese an andere Kunden weiterverkaufen, sollte tatsächlich keine Zahlung erfolgen“, so Anja Vogt.

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